Seit 1990 ist der 31.10. gesetzlicher Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, wie auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Seit dem Sommer 2018 sind nun auch mit Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen nach entsprechenden Beschlüssen in Senaten und Landtagen vier weitere Bundesländer dazu gekommen.
So feierten nicht nur die ev. Kirchengemeinden der Region Holle in diesem Jahr erstmals ihren Gottesdienst am 31.10. wieder zu einer klassischen Gottesdienstzeit um 11 Uhr und nicht abends oder am darauffolgenden Sonntag. Wie schon im Reformations- Gedenkjahr 2017, Kirche übervoll besucht.
Vor dem Segen wurde ein Grußwort des kath. Pfarrers und Dechanten Stephan Lampe verlesen, der für dieses Jahr schon andere gottesdienstliche Termine angenommen hatte. Als Ratsmitglied sprach Sven Wieduwilt