…an Anna Burmeister. Die Oberkirchenrätin leitet im Landeskirchenamt Hannover das Referat 75: Recht der Kirchengemeinden und Kirchenkreise.
Frau Burmeister, die KV-Wahl ist vorbei, wie ist sie gelaufen?
Anna Burmeister: Es ist sehr gut gelaufen. Wir freuen uns über 25 Prozent Wahlbeteiligung. Das ist eine Steigerung von 10 Prozentpunkten gegenüber der letzten Kirchenvorstandswahl 2018. Ein wesentlicher Unterschied zur letzten Wahl ist, dass alle knapp zwei Millionen Wahlberechtigte in der Landeskirche dieses Mal Wahlunterlagen nach Hause geschickt bekommen haben. Mit diesen Unterlagen konnte man komfortabel von zu Hause aus wählen, entweder online oder per Brief. Zwei Drittel der Kirchengemeinden haben zusätzlich noch ein Wahllokal geöffnet. Ein weiterer Unterschied gegenüber 2018: In fast allen Kirchengemeinden lag zusätzlich zum offiziellen Stimmzettel noch ein Blatt in den Wahlunterlagen, auf dem die Kandidierenden mit Foto und einem kurzen, selbst formulierten Vorstellungstext abgedruckt waren. So konnten gerade diejenigen Wahlberechtigten, die der Kirchengemeinde weniger nahestehen und die Kandidierenden möglicherweise bisher nicht kannten, sich ein Bild von den Menschen machen, die für das Amt der Kirchenvorsteherin oder des Kirchenvorstehers kandidieren. Das könnte auch dazu beigetragen haben, dass sich mehr Menschen an der Wahl beteiligt haben.
Zum ersten Mal gab es eine Online-Wahl. Wie wurde die angenommen und wie hat sie sich auf die Wahlbeteiligung ausgewirkt?
Burmeister: Die Onlinewahl wurde gut angenommen. Viele melden uns zurück: „Das war ja einfach.“ – „Toll, dass Kirche das macht.“ Knapp 30 Prozent der Wählenden haben online gewählt. Für die erhebliche Steigerung der Wahlbeteiligung ist aber vor allem die Allgemeine Briefwahl verantwortlich. 64,8 Prozent unserer Wählenden haben ihre Stimme per Brief abgegeben. Das entspricht auch einem Trend bei staatlichen Wahlen. Auch dort ist die Briefwahl immer wichtiger geworden. Zum Beispiel waren 2021 bei der Bundestagswahl 47 Prozent der Stimmen Briefwahlstimmen.
Wie geht’s weiter? Eingeführt werden die Vorstände ja erst im Juni.
Burmeister: Die Amtszeit der neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher beginnt einheitlich am 1. Juni 2024. Die Einführungen im Gottesdienst können im Mai oder Juni 2024 stattfinden. In den kommenden Wochen stehen noch die Berufungen an. Die Mitglieder des alten Kirchenvorstandes machen gemeinsam mit den neugewählten Mitgliedern Vorschläge, welche Personen noch in den Kirchenvorstand berufen werden sollen. Der Kirchenkreisvorstand spricht die Berufungen dann aus und alle Gewählten und Berufenen können am 1. Juni gemeinsam in die neue Amtsperiode starten.
Aus dem Newsletter der Landeskirche vom 12. März 2024 | Newsletter der Landeskirche Hannovers