Auf dem Friedhof Holle sind jetzt Baumbestattungen möglich

Friedhofsordnung
Bekanntmachung der 1. Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Holle.
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Holle hat am 05.08.2019 die 1. Änderung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Holle beschlossen. Diese wurden am 14.08.19 vom Kirchenkreisvorstand Hildesheimer Land-Alfeld kirchenaufsichtlich genehmigt und treten durch die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim vom 14.08.19 zum 01.09.2019 in Kraft.
Der volle Wortlaut können Sie den nebenstehenden Dokumenten entnehmen. Außerdem liegt er in der Zeit vom 26.08.-25.09.2019
- Während der Sprechzeiten im Regionalbüro des Kirchengemeindeverbands Holle in Grasdorf, Hildesheimer Str. 37
- Während der Sprechzeiten im Rathaus Holle, Am Thie 1
- Und während der Sprechzeiten im Kirchenamt Hildesheim, Gropiusstr. 5
zur Einsichtnahme aus.
Grundregeln
Nach der Neugestaltung des Holle Friedhofes sollten einige Grundregeln beachtet werden:
Wir bitten Sie, lediglich kompostierbare Abfälle auf den neuen Kompost zu bringen.
Mittlerweile sind die Wasserhähne so eingestellt, dass ausreichend Wasser aus ihnen herausläuft und die Gießkannen einfacher zu füllen sind.
Bitte stellen Sie keine Blumen oder anderen Grabschmuck auf die Urnenrasengräber. Wir müssen diese sonst entfernen und den Grabschmuck an den dafür vorgesehenen Gedenkstein stellen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Der Holler Kirchenvorstand