Die Egebnisse der Wahl für die Kirchenregion Holle
Bei den Kirchenvorstandswahlen am 11.3.2018 wurden als Kirchen- bzw. KapellenvorsteherInnen gewählt und als Kirchen- bzw. KapellenvorsteherInnen berufen:
In Grasdorf wurden als Kirchenvorsteher/in gewählt: Werner Harenberg, Gabriele Knolle, Petra Meinhardt, Norbert Priebe
berufene Kirchenvorsteherin: Ines Plum,
als Ersatzkirchenvorsteherin Ingrid Hoffmann
In Hackenstedt-Sottrum wurden als Kirchenvorsteher/in gewählt: Sabrina Fricke, Christiane Karst, Ute Koll, Achim Lindenberg, Christina Schnelle-Bertram, Johann Schwarzwälder, Frauke von Biedersee
berufenes Mitglied: Erika Gerlach
In Heersum wurden als Kirchenvorsteher/in gewählt: Günter Gondeck, Mathias Klein, Stefan Ohlendorf, Claudia Schuster,
berufenes Mitglied: Brigitte Findeiß
In Holle wurden als Kirchenvorsteher/in gewählt: Monika Brennecke, Rita Heit, Gerhard Klein, Olga Münnig, Annegret Schröder, Carmen Thiemann-Vollbrecht
berufene Kirchenvorsteher: Horst Esser, Jens Klie
In Luttrum wurden als Kapellenvorsteherinnen gewählt: Christa Könnecker, Bianca Nowak, Karin Wieduwilt
berufene Kapellenvorsteherin : Martina Ellersiek
In Sillium wurden als Kirchenvorsteher/in gewählt: Gerd Samblebe, Maximilian Schackert, Heike Sittig
Die Wahlbeteiligung in der Hannoverschen Landeskirche lag bei dieser Wahl bei 15,3% und ist damit um 3% gegenüber 2012 gesunken.
Die Wahlbeteiligung in unseren Orten lag zwischen 16% (in Holle) und 40% (in Heersum) und war damit nur zum Teil etwas geringer als vor 6 Jahren.
Allerdings war sie – wer hätte das gedacht – noch immer größer als zum Beispiel 1970 oder 1976, als es nur rund 14% in der Landeskirche waren.
Damals allerdings war die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten je Ortschaft deutlich höher.
Erstmals konnten bei dieser Wahl die 14-jährigen wählen. Im Bereich der Landeskirche waren es immerhin 14,8%, in unseren Gemeinden allerdings nur zwischen 1 % und 5 %.
Wir danken nochmals den Damen und Herren, die sich als WahlvorsteherInnen für eine freie und unabhängige Wahl bereit erklärt hatten und für den Wahltag viel Zeit genommen haben. Insbesondere die Wahlbenachrichtigungskarten, die sich in diesem Jahr eher in bunten Flyern versteckten, boten Anlass zu mancher Aufklärungsarbeit, was der Landeskirche im Anschluss an die Wahl mitgeteilt wurde.
Die alten und neuen Kirchen- und KapellenvorstehervorsteherInnen werden in den Gottesdiensten an den Sonntagen im Juni verabschiedet und eingeführt. Danach konstituieren sich vor den Sommerferien die neuen Kirchenvorstände und wählen aus ihrer Mitte die neuen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden, wie auch der Kirchengemeindeverbandsvorstand sich neu zusammensetzen wird. Auch werden die verschiedenen Aufgabenbereiche eines Kirchenvorstandes mit dazu aus diesem Gremium ausgesprochenen Beauftragten besetzt, über die wir weiter informieren. Dazu gehören unter anderem neben der mit den Pfarrämtern gemeinsamen Verantwortung für Gottesdienst und Gemeindeleben die verschiedenen Aufgabenbereiche wie
- Friedhof
- Finanzen
- Bauangelegenheiten
- Diakonie
- Kinder- und Jugendarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit